Besondere Bestimmungen 2024

Überbreite

Bei Breiten über 2,50 m: 30 % Zuschlag auf den normalen Tarif
Max. Breite: 3,50 m (ab einer Breite von 3,20 m bitten wir um vorherige Rücksprache)

 

Längen-Abrechnung

Für nicht aufgeführte Fahrzeuge oder Gegenstände erfolgt die Abrechnung nach der Länge: je lfd und angefangener Meter = 3,50 €

 

Monatsabrechnung und Fährkostenbeleg

Diese Möglichkeit besteht für die Beförderung der unter "Lkw" aufgeführten Fahrzeuge ab 6 t zul. Gesamtgewicht sowie deren Personen und Ladungen. Es werden folgende Ermäßigungen nach Fährkostenbeleg gewährt:

 

  • bei monatlich 16-20 Fahrten – 15 %
  • 21-30 Fahrten – 20 %
  • mehr als 30 Fahrten – 22,5 %

 

Grundsätzlich gilt der Kalendermonat als maßgeblich. Eine vorherige Absprache mit dem Büro ist erforderlich.
Für die Erstellung einer Rechnung unter 60,00 € werden 10,00 € erhoben.

Spezialtransporte: Preise nach Vereinbarung, Telefon: +49 (0)4124 2430; [email protected]

 

 

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen (ABB). Den Anweisungen des Fährpersonals ist Folge zu leisten. Fahrer müssen ihre Fahrzeuge verlassen. Für Verletzungen von Personen und Beschädigungen an Fahrzeugen durch Dritte übernehmen wir keine Haftung. Zweiradfahrer müssen die Standsicherheit ihrer Fahrzeuge selbst sicherstellen, da aufgrund von Wellenschlag und notwendigen Fahrmanövern die Fähre zeitweise starken Bewegungen ausgesetzt sein kann. Für den Fall, dass die Standsicherheit nicht gewährleistet ist und hierdurch Schäden entstehen, haftet der Fahrzeugführer selbst.

Neben den Beförderungsentgelten für die Fahrzeuge sind für Fahrer und weitere Insassen sowie für Tiere (mit Ausnahme von Nutztieren) und schwere Lasten bzw. sperrige Ladungen weitere Beförderungsentgelte zu entrichten.